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SCHUTZ- UND HYGIENEKONZEPT

für den Präsenzunterricht ab 01.03.2021

Allgemein

  • Infektionsschutzmaßnahmen: Es gelten alle bekannten Hygieneregelungen für den öffentlichen Raum, insbesondere die Einhaltung der Nies- und Hustenetikette

 

  • gründliches Händewaschen vor und nach dem Unterricht. Dies erfolgt entweder mit Seife für 20 – 30 s oder wenn nicht möglich, mit Desinfizieren.

 

  • Lüften. Zwischen den Unterrichtsstunden soll der Unterrichtsraum gelüftet werden. Sonderregelung bei Bläsern und Sängern, siehe unten.

 

  • Abstand. In allen Räumlichkeiten ist jederzeit ein Mindestabstand von 2 m zwischen allen Personen einzuhalten, Bläser und Sänger siehe unten. Abstandslinien in den Unterrichtsräumen helfen als Orientierung.

 

 

  • Desinfektion der Räumlichkeiten. Zur Reinigung von häufig genutzten Gegenständen wie Türklinken und Notenständern ist in jedem Raum ein Flächendesinfektionsspray vorhanden, sowie Einmalhandtücher. Diese sollen in kleinmaschigen, regelmäßigen Abständen genutzt werden.

 

  • Zutrittsverweigerung. Personen mit Krankheitssymptomen dürfen das Schulhaus nicht betreten.

 

  • Schüler*innen sollen wenn möglich immer ihr eigenes Instrument mitbringen. Bei Nutzung von downtown-Instrumenten müssen diese nach jedem Schüler gereinigt werden (siehe Sonderregelung Klavier)

 

  • Masken. Auf den Verkehrsflächen in downtown (Gänge, Treppenhaus, Sanitärräume) ist das Tragen einer Mund- und-Nasen-Bedeckung vorgeschrieben. Kinder bis zum sechsten Geburtstag sind von der Maskenpflicht ausgenommen. Auch während des Unterrichts besteht eine Maskenpflicht: Für Schüler von 6-14 Jahren reicht eine Mund-Nasen-Bedeckung (Alltagsmaske), ab 15 Jahren ist eine FFP2 Maske zu tragen. Für Lehrer*innen gilt eine Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske während des Unterrichts. Diese Pflicht entfällt für beide Parteien nur solange und soweit das aktive Musizieren eine Maskenpflicht nicht zulässt.

 

  • Toilettenbenutzung. Die Toilettenanlage wird möglichst immer nur von einer Person betreten.

 

  • Aufenthaltsbeschränkung. Schüler/Innen sollen nach Möglichkeit das Gebäude maximal 5 Minuten vor ihrer Unterrichtszeit betreten. Im Wartebereich sind die Sitzmöglichkeiten gekennzeichnet und dürfen immer nur von einer Person unter Wahrung des üblichen Sicherheitsabstandes genutzt werden. Begleitpersonen sollen möglichst außerhalb des Schulgebäudes warten.

 

Spezielle Maßnahmen

  • Der Unterricht muss auf zwei unterschiedlichen Instrumenten abgehalten werden, die im vorgeschriebenen Abstand voneinander aufgestellt werden. Nach der Unterrichtsstunde muss das vom Schüler benutzte Instrument gereinigt werden. ACHTUNG: KEIN DESINFEKTIONSMITTEL AUF DIE TASTEN. Ein Eimer mit Spülmittel, sowie ein Mikrofasertuch steht im Unterrichtsraum (Bitte bei Bedarf erneuern). Bitte das Tuch so trocken wie möglich ausdrücken und dann damit die Tasten säubern.

  • Gesangsunterricht. Es soll der maximal mögliche Abstand eingehalten werden (>2,5m). Zusätzlich steht jeweils für Schüler und Lehrer eine transparente Plexiglasstellwand bereit. Auch während der Unterrichtseinheit soll möglichst zusätzlich gelüftet werden.

 

  • Blasinstrumente. Auch hier soll der maximal mögliche Abstand eingehalten werden (>2,5m). Es stehen zusätzlich jeweils für Schüler und Lehrer eine transparente Plexiglasstellwand bereit. Auch während der Unterrichtseinheit soll möglichst zusätzlich gelüftet werden.

 

  • Wichtig (und unser größtes Anliegen): Für das entstehende Kondenswasser müssen die Schüler ihr eigenes Stoff- / Handtuch mitbringen! Es darf kein Kondenswasser in den Unterrichtsraum gelangen.

 

 Bleibt gesund und zuversichtlich!

 

Aktualisiert am 26.02.2021, downtown music institute gGmbH

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