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Schuljahr 21 / 22 – Infos zum Start

Liebe Schüler*innen, liebe Eltern,

nächste Woche startet der Musikunterricht wieder und wir freuen uns schon riesig auf Euch, hier bei uns im Haus, live und in Farbe!

Wie geht es jetzt weiter?

Seit dem 02.09.2021 gilt die 14. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.

Hier in Kurzform die Zusammenfassung und unsere Vorgehensweise:

  • Im Unterricht besteht KEINE MASKENPFLICHT, wenn der Mindestabstand von 1,5 m eingehalten wird. Dies gilt auch für den Gruppenunterricht. Es gibt keine Begrenzung der Gruppengröße.
  • Ohne Mindestabstand (z.B. vierhändig am Klavier) muss „nur“ die medizinische Gesichtsmaske („OP-Maske“) verwendet werden – KEIN FFP2 Maske!
  • IM HAUS besteht weiterhin Maskenpflicht („OP-Maske“ reicht!)

ACHTUNG: 3G-Regelung (geimpft-genesen-getestet)

  • Der Zugang zu geschlossenen Räumen ist nur mit 3G-Nachweis gestattet und muss überprüft werden (bußgeldbewehrte Pflicht des Dienstleisters).
  • Alle KINDER und schulpflichtigen JUGENDLICHE gelten ALS GETESTET und müssen KEINEN NACHWEIS erbringen! Auch das Bring- und Hol-Recht durch eine Begleitung muss aus Gründen der Aufsichtspflicht ohne Einschränkung gewährleistet sein. Es gilt hier also MASKENPFLICHT auf den GÄNGEN – vorerst ohne 3G-Nachweis.
  • ALLE ANDEREN bitten wir um folgendes Vorgehen:

• Schickt uns bitte Euer Impf- oder Genesenenzertifikat zu oder zeigt es kurz im Sekretariat (App, Foto, Scan, Screenshot). Der Nachweis muss nur einmal erbracht werden.
oder
• Bringt bitte einen aktuell gültigen negativen Testnachweis zum Unterricht mit und zeigt diesen vor Unterrichtsbeginn im Sekretariat und / oder bei eurer Lehrkraft vor – wir müssen die Tests stichpunktartig überprüfen und bitten dafür um Verständnis.
oder
• Es besteht die Möglichkeit, zwischen 10:00 und 18:00 Uhr mindestens 30 Minuten vor Unterrichtsbeginn bei uns im Sekretariat einen Selbsttest kostenlos unter Aufsicht durchzuführen.
oder
• Alternative: Für alle, die keinen Nachweis erbringen wollen oder können, empfehlen wir die vorübergehende Umstellung auf Online-Unterricht und/oder ein persönliches Gespräch – wir finden eine Lösung.

Die Handhabung der 3G-Regelung ist für uns nicht einfach – lasst es uns trotzdem versuchen, aber dabei auch entspannt vorzugehen. Dann gelingt es sicher, dass dieses Thema nicht mehr Raum einnimmt als nötig und wir uns auf unsere eigentliche schöne Tätigkeit des Musikmachens konzentrieren können.

Vielen Dank für Eure Mithilfe! Wir freuen uns auf ein gemeinsames neues entspanntes und stressfreies Schuljahr! 

Euer downtown-TeamLiebe Schüler*innen, liebe Eltern,

nächste Woche startet der Musikunterricht wieder und wir freuen uns schon riesig auf Euch, hier bei uns im Haus, live und in Farbe!

Wie geht es jetzt weiter?

Seit dem 02.09.2021 gilt die 14. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.

Hier in Kurzform die Zusammenfassung und unsere Vorgehensweise:

  • Im Unterricht besteht KEINE MASKENPFLICHT, wenn der Mindestabstand von 1,5 m eingehalten wird. Dies gilt auch für den Gruppenunterricht. Es gibt keine Begrenzung der Gruppengröße.
  • Ohne Mindestabstand (z.B. vierhändig am Klavier) muss „nur“ die medizinische Gesichtsmaske („OP-Maske“) verwendet werden – KEIN FFP2 Maske!
  • IM HAUS besteht weiterhin Maskenpflicht („OP-Maske“ reicht!)

ACHTUNG: 3G-Regelung (geimpft-genesen-getestet)

  • Der Zugang zu geschlossenen Räumen ist nur mit 3G-Nachweis gestattet und muss überprüft werden (bußgeldbewehrte Pflicht des Dienstleisters).
  • Alle KINDER und schulpflichtigen JUGENDLICHE gelten ALS GETESTET und müssen KEINEN NACHWEIS erbringen! Auch das Bring- und Hol-Recht durch eine Begleitung muss aus Gründen der Aufsichtspflicht ohne Einschränkung gewährleistet sein. Es gilt hier also MASKENPFLICHT auf den GÄNGEN – vorerst ohne 3G-Nachweis.
  • ALLE ANDEREN bitten wir um folgendes Vorgehen:

• Schickt uns bitte Euer Impf- oder Genesenenzertifikat zu oder zeigt es kurz im Sekretariat (App, Foto, Scan, Screenshot). Der Nachweis muss nur einmal erbracht werden.
oder
• Bringt bitte einen aktuell gültigen negativen Testnachweis zum Unterricht mit und zeigt diesen vor Unterrichtsbeginn im Sekretariat und / oder bei eurer Lehrkraft vor – wir müssen die Tests stichpunktartig überprüfen und bitten dafür um Verständnis.
oder
• Es besteht die Möglichkeit, zwischen 10:00 und 18:00 Uhr mindestens 30 Minuten vor Unterrichtsbeginn bei uns im Sekretariat einen Selbsttest kostenlos unter Aufsicht durchzuführen.
oder
• Alternative: Für alle, die keinen Nachweis erbringen wollen oder können, empfehlen wir die vorübergehende Umstellung auf Online-Unterricht und/oder ein persönliches Gespräch – wir finden eine Lösung.

Die Handhabung der 3G-Regelung ist für uns nicht einfach – lasst es uns trotzdem versuchen, aber dabei auch entspannt vorzugehen. Dann gelingt es sicher, dass dieses Thema nicht mehr Raum einnimmt als nötig und wir uns auf unsere eigentliche schöne Tätigkeit des Musikmachens konzentrieren können.

Vielen Dank für Eure Mithilfe! Wir freuen uns auf ein gemeinsames neues entspanntes und stressfreies Schuljahr!

Euer downtown-Team

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